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Allgemeine  Geschäftsbedingungen Borgo Malergeschäft GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Borgo Malergeschäft GmbH
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Malerunternehmens, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.2. Der Auftraggeber anerkennt diese AGB mit der Erteilung des Auftrags oder der Annahme eines Angebots an.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Unternehmens annimmt. Dies kann durch schriftliche Bestätigung, mündliche Vereinbarung oder durch das Ausführen der Arbeiten erfolgen.
2.2. Angebote des Malerunternehmens sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3. Leistungen
3.1. Das Malerunternehmen erbringt alle Maler-, Gipser- und Renovierungsarbeiten gemäss den vereinbarten Leistungen und dem Vertrag.
3.2. Änderungen oder Erweiterungen der vertraglichen Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
4. Erweiterungen des Leistungsumfangs
4.1 Erweiterungen oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs, die während der Ausführung der Arbeiten mündlich oder schriftlich vom Auftraggeber gewünscht und vom Auftragnehmer bestätigt werden, gelten als verbindlich und werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
4.2 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Stunden- und Materialpreise. Der Auftraggeber erkennt an, dass auch mündlich erteilte Zusatzaufträge kostenpflichtig sind, sofern sie nachvollziehbar dokumentiert und vom Auftragnehmer ausgeführt wurden.
5. Ausmassregelung
5.1. Mit der Vergabe der Arbeiten akzeptiert der Auftraggeber die Ausmassregelung des Malerunternehmens. Das Ausmass erfolgt nach den branchenüblichen Normen und Kriterien.
5.2. Flächen unter 2,5 m² werden nicht vom Ausmass abgezogen, auch wenn sie durch Öffnungen oder Unterbrechungen (wie Fenster, Türen, etc.) beeinflusst werden.
5.3. Für Öffnungen, Unterbrechungen oder unregelmässige Flächen (z.B. Fenster, Türen, Wandnischen) gilt, dass diese in die Gesamtfläche mit einbezogen werden, es sei denn, es handelt sich um Flächen unter 2,5 m².
5.4. Falls der Auftraggeber Änderungen an den ursprünglichen Massen vornimmt (z.B. nachträgliche Entfernung von Wänden, Erweiterung von Fensteröffnungen), erfolgt eine Anpassung des Ausmasses und gegebenenfalls eine Neuberechnung des Auftragswertes.
5.5. Das Malerunternehmen behält sich das Recht vor, das Ausmass bei aussergewöhnlichen geometrischen Formen oder besonderen baulichen Gegebenheiten nach eigenem Ermessen anzupassen. Diese Ergänzung stellt sicher, dass sowohl kleinere als auch schwieriger zu messende Flächen klar und transparent gehandhabt werden
6. Preise und Zahlung
6.1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
6.3. Das Malerunternehmen hat das Recht, während laufenden Aufträgen, dem Auftraggeber, Akonto-Rechnungen von maximal 90% der bereits erbrachten Leistungen und Materiallieferungen zu stellen.
6.4. Bei Zahlungsverzug behält sich das Malerunternehmen vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Flächen zugänglich sind und dass alle Vorbereitungen, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, getroffen werden.
7.2. Der Auftraggeber muss das Malerunternehmen unverzüglich über Änderungen des ursprünglichen Auftrags informieren.
7.3. Es ist Aufgabe des Auftragsgeber, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann das Unternehmen für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Kunde muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen.
8. Liefertermine und Verzögerungen
8.1. Liefertermine und Fristen werden nach bestem Ermessen eingehalten, jedoch sind sie unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
8.2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Malerunternehmens liegen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1. Das Malerunternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung der ausgeführten Arbeiten durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
9.2. Mängel an der Leistung sind dem Malerunternehmen binnen 7 Tagen nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten die Arbeiten als genehmigt.
9.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Arbeiten, es sei denn, gesetzlich ist eine andere Frist vorgesehen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Alle gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Malerunternehmens.
11. Datenschutz
11.1. Das Malerunternehmen verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
12.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Malerunternehmens, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.